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Rahmenbedingungen

Kosten

Einzeltherapie à 50 Min: 120,- Euro
Familien- und Paartherapie à 90 Min: 240,- Euro
Supervision à 50 Min: 130,- Euro
Coaching à 50 Min: 150,- Euro


Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise. Psychotherapeutische Behandlungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.


Erstgespräch

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie mich telefonisch oder via Email kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung ist keine Zuweisung erforderlich. Im unverbindlichen, kostenpflichtigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob Ihre Anliegen und Vorstellungen mit meinen Angeboten übereinstimmen. Wir treffen Vereinbarungen über Therapieziele, Rahmenbedingungen sowie weitere Gespräche und die Frequenz der Therapiesitzungen. Die Psychotherapie ist so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Daher variiert die Dauer der Therapie je nach Anliegen und aktuellen Beschwerden. Eine Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit und kann daher jederzeit von Ihnen beendet werden. 


Übernahme der Krankenkasse

Ich biete keine vollfinanzierten Kassenplätze an, sondern ausschließlich eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse. Das bedeutet, dass im Falle einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse beantragt werden kann. Für jede bewilligte Sitzung refundiert Ihre Krankenkasse zwischen EUR 31,50 (ÖGK), EUR 45,- (SVS) und EUR 42,40 (BVAEB). Dafür ist eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt erforderlich sowie ein von mir gestellter Antrag an Ihre Krankenkasse .

Sie können die Psychotherapie auch als Selbstzahler auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. In diesem Fall gehen keinerlei Daten an Ihre Krankenkasse.



Steuerliche Absetzung

Psychotherapie können Sie auch unter Gesundheitskosten in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Ihrer Steuererklärung geltend machen. Coaching und Supervision können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.


Absageregelung

Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls muss das Honorar für die vorgesehene Therapieeinheit in Rechnung gestellt werden. Ausnahme sind akute medizinische Gründe gegen Vorlage einer entsprechenden Behandlungsbestätigung. 


Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut*innen unterliegen der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass ich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Auskunft über unsere Zusammenarbeit oder deren Inhalte gebe.
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